Das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung steht im Konflikt mit dem Interesse des
durch die Berichterstattung Betroffenen, sich etwa gegen falsche oder ehrverletzende Behauptungen wehren zu
können. Dieses Schutzinteresse des Betroffenen wird als sein allgemeines Persönlichkeitsrecht bezeichnet. Auch
zutreffende Äußerungen dürfen nicht ohne weiteres verbreitet werden, wenn sie zum Beispiel die Privatsphäre des
Betroffenen verletzen. [weiterlesen]
Durch das Urheberrechtsgesetz genießen eine Vielzahl von Personen, von Autoren über Fotografen, Maler, Musiker
und Schauspieler bis hin zu Programmierern, Schutz gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Werke, künstlerischen
Darbietungen und Arbeitsergebnisse. [weiterlesen]
Wettbewerb (UWG) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt
es sich etwa bei irreführender Werbung, beim Herabsetzen von Konkurrenten oder Anbieten von Waren oder
Dienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen. [weiterlesen]