Das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung steht im Konflikt mit dem Interesse des
 
  durch die Berichterstattung Betroffenen, sich etwa gegen falsche oder ehrverletzende Behauptungen wehren zu
 
  können. Dieses Schutzinteresse des Betroffenen wird als sein allgemeines Persönlichkeitsrecht bezeichnet. Auch
 
  zutreffende Äußerungen dürfen nicht ohne weiteres verbreitet werden, wenn sie zum Beispiel die Privatsphäre des
 
  Betroffenen verletzen. [weiterlesen]
 
 
 
  Durch das Urheberrechtsgesetz genießen eine Vielzahl von Personen, von Autoren über Fotografen, Maler, Musiker
 
  und Schauspieler bis hin zu Programmierern, Schutz gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Werke, künstlerischen
 
  Darbietungen und Arbeitsergebnisse. [weiterlesen]
 
 
 
  Wettbewerb (UWG) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt 
  es sich etwa bei irreführender Werbung, beim Herabsetzen von Konkurrenten oder Anbieten von Waren oder
 
  Dienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen. [weiterlesen]