Wettbewerb (UWG) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt
es sich etwa bei irreführender Werbung, beim Herabsetzen von Konkurrenten oder Anbieten von Waren oder
Dienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen.
Wir helfen Ihnen, gegen wettbewerbswidrige Maßnahmen juristisch vorzugehen oder sich gegen ungerechtfertigte
Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Auch beraten wir sie bei der rechtlich sicheren Gestaltung von eigenen
Handlungen wie beispielsweise Werbemaßnahmen. Bei der außergerichtlichen wie auch der gerichtlichen Vertretung
beachten wir auch im Bereich des Wettbewerbsrechts stets die wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.
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