WettbewerbsrechtMiteinander konkurrierende Unternehmen und auch der Verbraucher werden durch das Gesetz gegen den unlauterenWettbewerb (UWG) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt es sich etwa bei irreführender Werbung, beim Herabsetzen von Konkurrenten oder Anbieten von Waren oderDienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen.Wir helfen Ihnen, gegen wettbewerbswidrige Maßnahmen juristisch vorzugehen oder sich gegen ungerechtfertigteAbmahnungen zur Wehr zu setzen. Auch beraten wir sie bei der rechtlich sicheren Gestaltung von eigenenHandlungen wie beispielsweise Werbemaßnahmen. Bei der außergerichtlichen wie auch der gerichtlichen Vertretungbeachten wir auch im Bereich des Wettbewerbsrechts stets die wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.[Beratung vereinbaren]