Durch das Urheberrechtsgesetz genießen eine Vielzahl von Personen, von Autoren über Fotografen, Maler, Musiker
und Schauspieler bis hin zu Programmierern, Schutz gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Werke, künstlerischen
Darbietungen und Arbeitsergebnisse.
Wenn eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlichen geschützten Werkes vorliegt, kann der Rechteinhaber
unter gewissen Umständen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend machen. Auch kann der
Rechtsverletzer dazu verpflichtet werden, zunächst Auskunft darüber zu erteilen, auf welche Weise und in welchem
Umfang er das Werk unberechtigterweise für seine eigenen Zwecke verwendet hat. Andererseits kommt es immer
wieder vor, dass angeblich Berechtigte ungerechtfertigter Weise Ersatzansprüche geltend machen, obwohl die
Verwendung eines Werks rechtmäßig erfolgt.
Auch im Urheberrecht lassen sich manche Ansprüche schon außergerichtlich durchsetzen, was Zeit und Geld spart.
Sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr
einer urheberrechtlichen Inanspruchnahme stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Im Zusammenhang mit Film-, Fernseh- und Musikproduktionen gibt es aufgrund der großen Zahl beteiligter
Personen (z.B. Produzenten, Darsteller, Musiker, Autoren, Regisseure) sehr unterschiedliche Vertragstypen. Bei der
Ausarbeitung und Überprüfung dieser Verträge müssen umfangreiche Rechtsfragen berücksichtigt werden. Wir
helfen Ihnen gerne bei den Vertragsverhandlungen und der Überprüfung der Vertragsentwürfe.
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