UrheberrechtDurch das Urheberrechtsgesetz genießen eine Vielzahl von Personen, von Autoren über Fotografen, Maler, Musikerund Schauspieler bis hin zu Programmierern, Schutz gegen die unberechtigte Nutzung ihrer Werke, künstlerischenDarbietungen und Arbeitsergebnisse.Wenn eine unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlichen geschützten Werkes vorliegt, kann der Rechteinhaberunter gewissen Umständen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geltend machen. Auch kann derRechtsverletzer dazu verpflichtet werden, zunächst Auskunft darüber zu erteilen, auf welche Weise und in welchemUmfang er das Werk unberechtigterweise für seine eigenen Zwecke verwendet hat. Andererseits kommt es immerwieder vor, dass angeblich Berechtigte ungerechtfertigter Weise Ersatzansprüche geltend machen, obwohl dieVerwendung eines Werks rechtmäßig erfolgt.Auch im Urheberrecht lassen sich manche Ansprüche schon außergerichtlich durchsetzen, was Zeit und Geld spart.Sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehreiner urheberrechtlichen Inanspruchnahme stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.Im Zusammenhang mit Film-, Fernseh- und Musikproduktionen gibt es aufgrund der großen Zahl beteiligterPersonen (z.B. Produzenten, Darsteller, Musiker, Autoren, Regisseure) sehr unterschiedliche Vertragstypen. Bei derAusarbeitung und Überprüfung dieser Verträge müssen umfangreiche Rechtsfragen berücksichtigt werden. Wirhelfen Ihnen gerne bei den Vertragsverhandlungen und der Überprüfung der Vertragsentwürfe.[Beratung vereinbaren]