Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Dying Light“. Rechteinhaber des Computerspiels ist die Firma
 
  Techland Sp. Z o.o. aus Polen. Offensichtlich verstärkt die Kanzlei .rka derzeit ihre Abmahntätigkeit wegen
 
  Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen.
 
   
  Wir hatten kürzlich bereits über Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH an dem Computerspiel
 
  „Kingdom Come Deliverance“ berichtet.
 
  In den Abmahnungen wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel "Dying Light“ allen Nutzern einer Filesharing
 
  Tauschbörse zum Herunterladen angeboten zu haben. Das bedeutet, dass nicht der Download, sondern der 
 
  Upload, -auch von kleinen Datei-Fragmenten- abgemahnt wird. In dem Abmahnschreiben schlägt .rka den
 
  Betroffenen statt eines gerichtlichen Verfahrens zunächst eine außergerichtliche Einigung vor. Konkret fordern 
 
  die .rka Rechtsanwälte mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung
 
  der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR sowie die Zahlung eines Schadensersatzes,
 
  dessen Höhe nicht beziffert wird. Schließlich wird ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 1.500,00 EUR
 
  unterbreitet.
  Zentraler Punkt der Abmahnung von .rka ist die Unterlassungserklärung. Mit dieser erklären die Betroffenen, dass
 
  sie die vorgeworfene Tat in der Zukunft nicht wiederholen werden.
  Mein Rat:
 
  Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht!
 
  Diese kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Zudem erkennen die Betroffenen damit auch -ungewollt- an, die
 
  geforderten hohen Summen zu zahlen. Wegen dieser weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten
 
  Sie sich von einem kundigen Rechtsanwalt beraten lassen.
 
  Gerne helfe ich Ihnen.
 
  Rufen Sie mich an! Ich berate Sie sofort bundesweit zu einem günstigen Pauschalpreis.
 
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