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.rka Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Dying Light“ ab “Veröffentlicht am 02.09.2019 von Rechtsanwalt Christian C. Cordes" Die Kanzlei .rka Rechtsanwälte versendet derzeit zahlreiche Abmahnungen wegen angeblicher  Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Dying Light“. Rechteinhaber des Computerspiels ist die Firma  Techland Sp. Z o.o. aus Polen. Offensichtlich verstärkt die Kanzlei .rka derzeit ihre Abmahntätigkeit wegen  Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen.    Wir hatten kürzlich bereits über Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH an dem Computerspiel  „Kingdom Come Deliverance“ berichtet.  In den Abmahnungen wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel "Dying Light“ allen Nutzern einer Filesharing  Tauschbörse zum Herunterladen angeboten zu haben. Das bedeutet, dass nicht der Download, sondern der   Upload, -auch von kleinen Datei-Fragmenten- abgemahnt wird. In dem Abmahnschreiben schlägt .rka den  Betroffenen statt eines gerichtlichen Verfahrens zunächst eine außergerichtliche Einigung vor. Konkret fordern   die .rka Rechtsanwälte mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung  der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR sowie die Zahlung eines Schadensersatzes,  dessen Höhe nicht beziffert wird. Schließlich wird ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 1.500,00 EUR  unterbreitet. Zentraler Punkt der Abmahnung von .rka ist die Unterlassungserklärung. Mit dieser erklären die Betroffenen, dass  sie die vorgeworfene Tat in der Zukunft nicht wiederholen werden. Mein Rat:  Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht!  Diese kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Zudem erkennen die Betroffenen damit auch -ungewollt- an, die  geforderten hohen Summen zu zahlen. Wegen dieser weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten  Sie sich von einem kundigen Rechtsanwalt beraten lassen.  Gerne helfe ich Ihnen.  Rufen Sie mich an! Ich berate Sie sofort bundesweit zu einem günstigen Pauschalpreis.  [weiterlesen: Was tun bei einer Abmahung wegen Filesharing!] 
Rechtsanwalt Christian C. Cordes  Teerhof 59  28199 Bremen    Tel. +49 (0) 421 - 40 89 99 17-0  Fax +49 (0) 421 - 40 89 99 17-9  E-Mail: mail(at)cordes-medienrecht.de  http://www.cordes-medienrecht.de  Impressum Copyright © 2013 (c)ordes anwaltskanzlei. Alle Rechte vorbehalten. Datenschutz
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